Erste urkundliche Erwähnung des Namens Maikammer
Bischof Bernhard von Worms stellt am 31. Oktober des Jahres 1264 eine Urkunde aus. Darin wird ein Domherr mit dem Namen „Werner de Meinkeimer“ erwähnt. Landläufig gilt dieses Datum als erste urkundliche Erwähnung des Ortsnamens.
Auf dieses Datum bezog sich auch die 750 Jahrfeier des Jahres 2014.